Energieausweise
Die Gesetzeslage ist klar: Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV 2014) muss beim Verkauf einer Immobilie ein qualifizierter Energieausweis vorgelegt werden – und das nicht erst bei Besichtigung durch Kaufinteressenten. Schon bei der Annoncierung in Tageszeitungen und auch im Internet müssen die entsprechenden Verbrauchs- oder Bedarfswerte angegeben werden.
Die Energiewert-Experten unseres Ingenieurbüros machen das kostenfrei für Sie, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten. Ob in Form eines Bedarfsausweises oder als Verbrauchsausweis: In der Regel können wir die erforderlichen Daten sofort erheben und den Energieausweis für Ihre Immobilie innerhalb von 24 Stunden erstellen – auch bei Gewerbeimmobilien.